Deutsche
Fahrzeugpapiere nun europäisch – und niemand hat es gemerkt |
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Essen (IVM)
10.01.2006. Brüssel hat gesprochen und niemand protestiert. Mit der
Verabschiedung der Richtlinie 1999/37/EG hat die Europäische Union
ihren Mitgliedsstaaten bereits zum 01. Oktober 2005 die Einführung
einheitlicher Zulassungsdokumente aufgetragen. Damit werden die deutschen
Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge europäisch. Kritische
Stimmen gibt es kaum – aber die Zeit der Neu- und Wieder-Anmeldungen
steht noch bevor. Jeder
EU-Mitgliedsstaat hatte bisher seine nationale Zulassungsbescheinigung für
Kraftfahrzeuge. Bei Kontrollen oder Fahrzeug-Veräußerungen innerhalb der
EU führte das zu babylonischer Sprachverwirrung. Nun hat die EU
harmonisiert und das neue einheitliche Dokument soll das Verständnis und
die Kontrolle vereinfachen und dazu beitragen, dass alle in Europa
zugelassenen Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet der einzelnen
Mitgliedsstaaten verkehren und auch veräußert werden können. |
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Doch kaum jemand hat von der neuen EU-Regelung bisher Notiz genommen, obwohl sie seit dem 01. Oktober 2005 in Kraft ist und die Zulassungsstellen statt Kfz-Schein und Brief nun die EU-Zulassungsdokumente Teil I und II ausstellen. Denn der Run auf die Zulassungsstellen setzt erst ab Februar ein und dann ist allerhöchste Aufmerksamkeit geboten. Der
deutsche Kraftfahrzeug-Brief heißt jetzt Zentrales Zulassungsdokument
Teil II. Es beinhaltet nur noch zwei Halter. Zwar ist die Anzahl der
Vorbesitzer auch weiterhin vermerkt, aber die Historie des Fahrzeugs geht
verloren. Umbauten und Fahrzeugbesonderheiten werden nur noch im Zentralen
Zulassungsdokument Teil I vermerkt. Bei Wiederanmeldungen – bei
Motorradfahrern z. B. nach der Winterpause – rät der Industrie-Verband
Motorrad (IVM) zur intensiven
Kontrolle aller Eintragungen ins neue Dokument. Christoph
Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM: „Eine Kopie von
Fahrzeugschein und Brief ist hier sicherlich hilfreich. Denn Anbauabnahmen
oder Teilegutachten, die der Halter nach einer unvollständigen Übertragung
nicht mehr besitzt, könnten die Eintragung später erschweren oder unmöglich
machen.“ Der
Umtausch der Dokumente ist kostenlos und erfolgt erst beim nächsten
Ummelde- bzw. Anmeldevorgang. Der neue Teil I soll nicht mehr von den
Zulassungsstellen bei der Abmeldung oder vorübergehenden Stilllegung
eingezogen werden, sondern er verbleibt entwertet beim Halter und muss
auch beim Verkauf oder bei der Wiederzulassung vorgelegt werden. Ist
eine Reifenfabrikatsbindung vorgegeben, findet der Motorrad-Halter bei
Neuzulassungen seit dem 01. Oktober 2005 nur einen Verweis des
Kraftfahrt-Bundesamtes im Teil I, nicht mehr den Reifentyp. Das
Bundesverkehrsministerium hat dem Industrie-Verband Motorrad (IVM) gegenüber
zugesagt, die konkreten Reifenfabrikate „in absehbarer Zeit“ wieder im
Teil I einzutragen. Daher der Tipp des IVM: Viele Freigaben zur Umrüstung
werden auf den Internet-Seiten
der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. BU:
Karin Breuer (IVM) präsentiert die neuen europäischen Fahrzeugpapiere
Essen, 10. Januar 2006 Weitere
Informationen unter Tel. 02 01 / 8 34 03 – 0
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