Abgasuntersuchung
beschlossen
Nach
einem überraschend zügigen Beschluss des Bundesrates zu der „41.
Verordnung zur
Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 10. Februar 2006
müssen ab dem 1. April des Jahres auch Motorräder und Roller zur
Abgasuntersuchung.
Wie der
Industrie-Verband Motorrad IVM bereits meldete, wird die AU Krafträder (AUK)
nicht als
separates Prüfverfahren erfolgen, sondern Bestandteil
der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die
Motorradfahrer: Es wird kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette
auf dem Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach
Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und 35
Euro.
Die AUK gilt für Krafträder und -roller sowie für alle Leichtkrafträder-
und roller (125 cm²), die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen
wurden. Gegenstand der Messung ist der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf,
bei Fahrzeugen mit Katalysator im erhöhten Leerlauf. Die Bundesregierung
verspricht sich von der Überprüfung der Abgaswerte eine weitere
Absenkung der Ozonwerte.
Presseinformation:
Industrie-Verband
Motorrad IVM
Achim
Marten
Tel
0201/83 40 3 - 24
Fax
0201/83 40 3 – 20
eMail
achim.marten@ivm-ev.de
www.ivm-ev.de
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